Liebe Bildungsbeauftragte, liebe ReferentInnen und liebe TeilnehmerInnen,
liebe Interessierte der KEB-RIS!
Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, dass
- ab 30. Mai 2020 Präsenzangebote der Erwachsenenbildung i. S d. Art. 1 BayEbFöG, der Sprach- und Integrationsförderung und vergleichbarer Bildungsangebote, u.a. der Bildungszentren ländlicher Raum oder privatwirtschaftlicher Bildungsanbieter, sowie der Familienbildungsstätten, der Jugendarbeit (nur zu Zwecken der Bildungsarbeit nach dem SGB VIII) und der außerschulischen Umweltbildung in Bayern geöffnet werden.
- ab 30. Mai 2020 der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich ist, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Die Beachtung des verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister in Bayern ist dafür zwingende Voraussetzung.
Anbei erhalten Sie das hier genannte Hygienekonzept des Kultusministeriums. Dazu heißt es wörtlich in der Mail des Ministeriums „Dieses ist als Mindeststandard zu verstehen und darf gerne noch ausgebaut werden. Unser gemeinsames Interesse gilt bei aller Öffnung, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Bei der Öffnung Ihrer Einrichtungen wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Gelassenheit und vor allem Gesundheit.“
Hygienekonzept_StMUK_2020-05-26